Zahlreiche Familien erleben Trennungen und neue Zusammensetzungen. Der juristische Werdegang einer Trennung kann die ehemaligen Partner vor 5 verschiedene Gerichte führen und eventuell erleben die Parteien sogar ein ewiges Hin und Her zu diesen verschiedenen Gerichten.
Bereits vor 32 Jahren ist die Idee zur Schaffung eines Familiengerichts entstanden! Als zuständiger Staatssekretär für Familienpolitik ist es eines meiner Ziele dieses Konzept im Laufe der aktuellen Legislaturperiode zu verwirklichen.
Zentral ist dabei die Frage nach dem Rahmen des Familiengerichts zu klären. In der Tat befinden wir uns in folgendem Dilemma :
- Werden wir einige Zuständigkeiten des Friedensrichters auf Grund seiner Nähe und seiner Mehrwerte in den Familienangelegenheiten beibehalten,
oder
- Werden wir alles auf Ebene des Gerichts erster Instanz zentralisieren im Hinblick auf eine einheitliche Rechtssprechung und einer einzigen Interventionsebene unter Berücksichtigung der Zuständigkeiten des Jugendrichters.